Actessa

EU AI Act documentation for SME deployers

Die KI-Verordnung gilt auch für Unternehmen, die KI nutzen – nicht nur für jene, die sie entwickeln.

Actessa erstellt Dokumentation zur Einhaltung der KI-Verordnung für kleine und mittlere Unternehmen, die KI-Werkzeuge einsetzen. In Zusammenarbeit mit Datenschutzberatern in den Märkten DACH und CEE überführt Actessa das KI-Inventar jedes Kunden in klare, nachprüfbare Aufzeichnungen – auf Englisch, Deutsch und Kroatisch – als Service ausschließlich auf Einladung, mit persönlicher Begleitung durch das Onboarding.

Was heute gilt

Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 jede Organisation, die KI einsetzt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen – die Pflicht betrifft die Maßnahmen, nicht die Garantie eines bestimmten Kompetenzniveaus, und sie wird durch Aufzeichnungen belegt. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50: Personen müssen erfahren, wenn sie mit einem KI-System interagieren, und bestimmte KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Die eigenständigen Hochrisiko-Pflichten – einschließlich der Betreiberpflichten nach Artikel 26 und der Grundrechte-Folgenabschätzung nach Artikel 27 – gelten ab dem 2. Dezember 2027 auf Grundlage der Verordnung (EU) 2026/1744. Die Zeit bis dahin dient dazu, die Aufzeichnungen in Ordnung zu bringen: ohne Panik, aber auch ohne Aufschub.

Wie Actessa arbeitet

Die meisten Kunden kommen über ihren Datenschutzberater. Der Berater bringt den Kunden, und Actessa überführt das KI-Inventar des Kunden in einen Dokumentationssatz – Systemregister, Risikoklassifizierung, Schulungsunterlagen für das Personal und einen Bericht zum Compliance-Status – in der Sprache des Kunden. Auch Unternehmen, die sich direkt melden, sind willkommen.

Was Actessa nicht ist

Actessa ist keine Anwaltskanzlei und erteilt keine Rechtsberatung. Actessa ist kein Audit, keine Zertifizierung, keine GRC-Software für Konzerne und keine kontinuierliche Überwachung. Actessa erstellt Dokumentation; die Entscheidungen liegen bei Ihnen und Ihren Beratern. Wir benennen die Grenzen lieber offen, als Sie das Gegenteil annehmen zu lassen.

Zugang anfragen

Der Zugang ist derzeit ausschließlich auf Einladung möglich, und das Onboarding erfolgt persönlich – eine Selbstregistrierung gibt es nicht.

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